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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haftung:

Alle Angaben zur Objektbeschreibung sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unseren Auftraggebern übermittelt wurden. Wir lehnen dezidiert jede Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ab.

Es kann keinerlei Haftung für Fehler bzw. Irrtum auch von im Internet verbreiteten Informationen übernommen werden. Ein Haftungsausschluss gilt auch für verlinkte Internetseiten.

Unsere Angebote sind nur für den direkten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch beratende Personen oder Firmen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

Kommt durch die unerlaubte Weitergabe ein Rechtsgeschäft ( Miete, Kauf ) zu Stande, so hat der Anbotsempfänger die gesetzlich festgelegte Provision zu bezahlen.

Gesetzliche vereinbarte Provisionssätze : siehe Immobilienmaklerverordnung

Copyright:

Alle von uns oder unseren bezahlten oder selbst erzeugten Werbeprodukte, seien es Bilder, Texte, Grafiken, Logos, Claims oder Filme sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung  dieser – auch nur in Teilen – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung unserer Kanzlei.

 

Nebenkostenübersicht:

Download-Nebenkostenübersicht Kauf

 

Download-Nebenkostenübersicht Miete

 

Bestimmungen der §6 Abs.7, Abs.10 und 15:

§ 6 (4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist.

§ 7 (1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss.

§ 10 Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig.

Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung bzw. durch Inanspruchnahme unserer Tätigkeit zustande. Sollte Ihnen die von uns angebotene Immobilie bereits bekannt sein, hat der Kunde diesen Umstand unserer Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.

 

Energieausweis:

Der Energieausweis ist gemäß EAVG vom Verkäufer/ Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht, die seit 1.1.2009 besteht, vorzulegen.

Im Falle einer Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamteffizienz als vereinbart.

Schadenersatzausschluss:

Schadenersatzansprüche sind im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber oder deren Angestellten ausgeschlossen. Es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.